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SPRACHKURSE SPRACHCAFFE MALLORCA » Bildungsurlaub in Mallorca

 
Bildungsurlaub Mallorca
Unsere Schule in Mallorca Lage unserer Schule in Mallorca
Rezeptionsbereich in unserer Schule Rezeptionsbereich in unserer Schule
Pause auf der Terrasse Blick auf den Opernplatz

Bildungsurlaub Sprachcaffe Mallorca

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub?Dann sollten Sie unbedingt über eine Sprachreise als maßgeschneidertes Angebot nachdenken.

Anspruch auf Bildungsurlaub

Grundsätzlich hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, die/der mindestens sechs Monate in einem Unternehmen vollzeitbeschäftigt ist, Anspruch auf eine Woche (fünf Arbeitstage) Bildungsurlaub pro Kalenderjahr.

Verlängerter Bildungsurlaub

Möchten Sie eine zweiwöchige Sprachreise unternehmen, müssen Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub von einem Jahr auf das nächste übertragen.

Diesen Wunsch nach Zusammenziehung von zwei Perioden müssen Sie Ihrer Firma immer rechtzeitig und schriftlich zum Jahreswechsel mitteilen.

Bildungsurlaub in Mallorca am Sprachcaffe Mallorca

Unsere Intensivkurse sind in den folgenden deutschen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt:
  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Hamburg,
  • Hessen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Niedersachsen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Schleswig-Holstein.
Vollständige Informationen zum Bildungsurlaub wie Anmeldefristen und Kurszeiten finden Sie hier:

>>> Bildungsurlaub bei Sprachcaffe >>>
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Gehalt

Während der Zeit Ihres Bildungsurlaubs beziehen Sie weiterhin Ihr reguläres Gehalt. Man kann aber auch an mehrwöchigen Bildungsurlaubskursen teilnehmen und dafür nur einen Teil der Wochen als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber geltend machen.

Auswahlkriterien für Bildungsurlaub

Nur Sie allein entscheiden, an welchem Bildungsurlaub Sie teilnehmen möchten. Ausschlaggebend für Ihren Arbeitgeber ist lediglich, dass die Veranstaltung den Richtlinien entsprechend anerkannt ist.

Ablehnung des Bildungsurlaubs

Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nicht pauschal ablehnen, sondern Sie allenfalls bitten, den von Ihnen gewünschten Zeitpunkt aus betrieblichen Gründen (z.B. Hochsaison) zu verschieben. Selbstverständlich können Sie eine schriftliche Begründung für eine solche Aufforderung zur Verschiebung verlangen.
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